enexion setzt sich für Sondernetzentgelte trotz Coronabedingter Einbrüche des Stromverbrauchs ein

/ enexion

Durch eine geplante Gesetzesänderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll es u.a. für Unternehmen möglich sein zur Erfüllung der Voraussetzungen der intensiven Netznutzung im Jahr 2020 auf Verbrauchsdaten aus 2019 zurückgreifen zu können.

Grundsätzlich ist dieses Vorhaben des BMWi sehr begrüßenswert, dennoch wurden einige Punkte, die sich aus der unternehmerischen Praxis ergeben, aus Sicht von enexion im Referentenentwurf nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund bezog enexion in Form einer Stellungnahme Position und adressierte weitere wichtige Themen, die aus Sicht von betroffenen Unternehmen Eingang in das Gesetz finden sollten. Wichtige Industrieverbände schlossen sich diesen Positionen an.

Zusammengefasst wurden beispielsweise folgende Punkte von enexion moniert: Die in der Gesetzesbegründung genannte Wahlmöglichkeit, den Verbrauch aus 2019 oder 2020 zugrunde zu legen sollte berücksichtigt werden. Die gleiche Betrachtung sollte ceteris paribus für den zugrundeliegenden sog. „physikalischen Pfad“ zum nächstgelegenen grundlastfähigen Kraftwerk, welcher einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Ersparnis hat, gelten. Ebenso sollte es möglich sein, durch „günstigere“ physikalische Pfade im Rahmen von Neukalkulationen auch geringere Sondernetzentgelte zu erwirken – eine Möglichkeit, die bisher ausgeschlossen wurde. Mit Praxisbezug wurde auf den Fall von vor-pandemiebedingten Effekten, wie Großrevisionen oder größeren Investitionen an Standorten im Jahr 2019 hingewiesen. Für solche Fälle, sollten ebenfalls Verbrauchsdaten aus dem Jahr 2018 als Berechnungsgrundlage verwendet werden dürfen.

Abschließend wurde von enexion noch darauf hingewiesen, dass weitere kosten- und wettbewerbsrelevante Energieregelungen bezüglich des „Pandemie-Schutzes“ betrachtet werden sollten. Als Beispiel sei hier die „besondere Ausgleichsregelung“ gem. § 64ff EEG genannt, bei der die Voraussetzungen durch Pandemie-Effekte deutlich verzerrt werden können (Stromkostenintensität und Bruttowertschöpfung). Es wäre begrüßenswert, wenn hier das BMWi ebenfalls mit effektiven Sonderregelungen dafür Sorge tragen könnte, dass Verzerrungseffekte die Wirtschaft nicht unnötig zusätzlich belasten.

Die vollständige Stellungnahme von enexion wird auf dem Internetauftritt des BMWi veröffentlicht.

Die enexion-Gruppe unterstützt als Dienstleister Industrie- und IT-Unternehmen sowie Bundesbehörden bei allen Fragen der nachhaltigen Energiewettbewerbsfähigkeit. Ein Schwerpunkt sind energiekostensensible, mittelständische Produktionsunternehmen, die im internationalen (Standort-) Wettbewerb stehen (z.B. aus der heimischen Kabel- und Elektroindustrie, Metallverarbeitung etc.). Mit auf die deutsche Energiepolitik und -regulation spezialisierter Fachexpertise ist enexion Teil von Expertenpanels verschiedener Verbände und Organisationen, um eine wirkungsvolle Energiepolitik mit konkreter langjähriger Praxiserfahrung zu unterstützen. Da zahlreiche unserer Dienstleistungskunden von energiewirtschaftlichen Regelungen – hier konkret von § 19 Abs. 2 StromNEV – wesentlich wirtschaftlich betroffen sind, versuchen die Experten der enexion group in dieser Hinsicht auch auf politischem Wege für unsere Kunden da zu sein.