Energiewende und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Teil 1)

27.05.2021 enexion

Am 24.3 2021 fasste das Bundesverfassungsgericht einen weitreichenden Beschluss in Sachen Klimaschutz. Das Gericht verbindet die Freiheitschancen künftiger Generationen mit den bisher zumindest in der westlichen Welt weitgehend unumstrittenen Freiheiten der Menschen, die aktuell die Erde bevölkern. Bezogen auf Deutschland, auf die nationale Ebene schließt es ausdrücklich eine Aufrechnungsmöglichkeit aus. Es spielt keine Rolle, dass Deutschland mit seinen gut 2% CO2-Ausstoß im weltweiten Gesamt-CO2-Ausstoßgeschehen faktisch unbedeutend ist. Im Gegenteil: Der Klimaschutzverpflichtung steht nicht entgegen, dass der globale Charakter von Klima und Erderwärmung eine Lösung der Probleme des Klimawandels durch einen Staat allein ausschließt, prägt jedoch deren Inhalt. Weil der deutsche Gesetzgeber, den durch Art.20a GG aufgegebenen Klimaschutz wegen der globalen Natur des Klimawandels allein nicht erreichen könnte, verlangt Art. 20a GG  auch, Lösungen auf internationaler Ebene zu suchen. Und selbstverständlich ist auf nationaler Ebene jede Anstrengung angezeigt, die dazu beiträgt, den ´Weltuntergang` per Klimawandel,  der künftige Generationen treffen wird, zu verhindern. Was nichts Anderes bedeutet, dass sich die Lebensweise der aktuell lebenden Menschen in Deutschland ändern muss. Was sicher mit Wohlstandsverlusten einhergehen wird. In Afrika zum Beispiel verursacht ein großer Teil der Bevölkerung einen CO2 Ausstoß unter einer Tonne pro Person pro Jahr. Deutschlands Einwohner hingegen verursachen fast neun Tonnen CO2 pro Jahr. In Frankreich ist es Etwas mehr als die Hälfte. Grund: Die Stromerzeugung erfolgt in Frankreich zu 70% in Kernkraftwerken. Dieser Weg der Energieerzeugung ist in Deutschland auf absehbare Zeit nicht mehr möglich. Deshalb werden Einschränkungen bei der Mobilität, beim Wohnen, beim Konsum und vielen „Kleinigkeiten“ mehr wahrscheinlich werden.

Das Gericht zementiert mit seinem Beschluss den Vorbildcharakter Deutschlands für die Länder der Welt. Das, was Deutschland in Zukunft machen muss, machen wird, soll Blaupause für die Staaten sein, die noch wesentlich mehr CO2 als Deutschland, als Europa ausstoßen. Ob das gelingen kann, hat das Gericht nicht geprüft. Weder wirtschaftlich, technisch noch politisch. Es stellt lediglich fest: Die nach dem Klimaschutzgesetz  zulässigen Gesamtemissionen seien nahezu doppelt so groß wie das CO2-Budget, das nach Rechnung des Sachverständigenrats zur Erfüllung des Pariser Übereinkommens zur Verfügung stehe. Schließlich könne mit den im Klimaschutzprogramm 2030 genannten Maßnahmen nach eigenen Gutachten der Bundesregierung nicht einmal der im Klimaschutzgesetz geregelte Emissionspfad realisiert werden.

Probates Mittel, den CO2-Ausstoß in Deutschland zu senken, ist lt. Gericht die Veränderung der Lebensweise der Menschen. CO2-erzeugendes Verhalten ist klimaschädliches Verhalten. Damit verstoßen die Menschen Deutschlands in Zukunft gegen die Verfassung.

Das Gericht erwähnt kein Wort zum bevorstehenden Komplett-Ausstieg Deutschlands aus der Stromerzeugung mittels Kernkraft. Ist diese Form der Stromgewinnung doch nahezu CO2 frei. Welche positiven CO2-Minderungen Kernenergie zur Folge hat, zeigt das Beispiel Frankreich oben. Allein durch diese Form der Energienutzung verringert sich der CO2-Austoß pro Person gegenüber deutschen Bürgern fast um die Hälfte.

Das ist insofern bemerkenswert, da Deutschland das faktisch einzige Industrieland ist, welches im Kampf um die CO2-Reduktion auf Kernkraft verzichtet. Sogar der Weltklimarat (IPPC) spricht die Nutzung der Kernenergie ausdrücklich an: Der Sektor „Energiebedarf” umfasst Verhaltensänderungen, Brennstoffumstellung und Effizienzoptionen in den Sektoren Verkehr, Industrie und Bau sowie Kohlendioxidabscheidungsoptionen im Industriesektor. Zu den bewerteten Optionen aus dem Energieversorgungssektor gehören erneuerbare Energien (Biomasse und Nicht-Biomasse), Kernenergie, CCS mit Bioenergie und CCS mit fossilen Brennstoffen.

Im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Kernenergie ein Ausschnitt aus einem Vortrag, den Prof. Hans-Werner Sinn für die VHS Erding gehalten hat.

Der Ausstieg aus der Kernkraft ist und bleibt ein spezifisch deutsches Phänomen, welches das Erreichen der selbst gesteckten und dank des Verfassungsgerichtsurteil nunmehr zu erhöhenden, der zu erweiternden CO2-Reduktionsziele ganz sicher nicht einfacher macht. Besonders spannend ist die Frage, ob und wie Instrumente des Corona-Lockdowns auf die CO2-Reduktionspolitik übertragen werden sollen. Stichwort: Lebensstil.

Für die enexion group ist der Hinweis des Weltklimarats zielführend, der direkt nach dem oben unter zitierten Satz folgt: Optionen im Landsektor umfassen land- und forstwirtschaftliche Optionen, nachhaltige Ernährung und geringere Lebensmittelverschwendung, Sequestrierung im Boden, Nutztierhaltung und Düngewirtschaft, geringere Abholzung, Aufforstung und Wiederaufforstung sowie verantwortungsbewusste Beschaffung. In diesen Bereichen können Unternehmen, stromintensive Industrien mit dazu beitragen, dass die Energienutzung „grün“ wird, indem z. B. für den verwendeten fossilen Strom entsprechender Ausgleich geschaffen wird. Mit dem Erwerb entsprechender seriöser Zertifikate – im Gegensatz zum Ökobetrug Greenwashing mittels unseriöser Instrumentarien – können auch Betriebe, die auf kontinuierlich fließenden = fossilen Strom angewiesen sind, dazu beitragen, die CO2-Reduktionsziele zu erreichen. Enexion unterstützt dabei, sowie bei allen Fragen rund um das Thema Energie mit Rat und Tat. Sprechen Sie uns an.

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