Energiewende und Bundesrechnungshof

20.04.2021 enexion

Bereits im September 2018 hat der Bundesrechnungshof die Bundesregierung in einem Sonderbericht darüber unterrichtet, dass das Generationenprojekt „Energiewende“ zu scheitern drohe.  […] Darauf deuten teils erhebliche Zielverfehlungen bei der Umsetzung hin“, bilanziert der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Zuleitung eines Berichts an den Deutschen Bundestag über die Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). „Der enorme Aufwand und die starke Belastung der Bürger und Wirtschaft stehen in krassem Missverhältnis zum bisher dürftigen Ertrag der Energiewende. Wenn die Energiewende gelingen soll, muss die Bundesregierung umsteuern“, sagte Scheller.

Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass das BMWi die Energiewende unzureichend koordiniert und mangelhaft steuert. Die bisherigen finanziellen Belastungen der Wirtschaft sowie der öffentlichen und privaten Haushalte sind enorm. Der Bundesrechnungshof geht für das Jahr 2017 von mindestens 34 Mrd. Euro aus. Trotzdem wird Deutschland fast alle Ziele der Energiewende bis zum Jahr 2020 verfehlen. Die Prüfung des Bundesrechnungshofes zeigt, dass dies auch auf Mängel bei der Koordination und Steuerung der Energiewende durch das BMWi zurückzuführen ist. […]

Gut zweieinhalb Jahre später legt der Bundesrechnungshof eine Zwischenbilanz vor, die ernüchternd ist:

“ Bund steuert Energiewende weiterhin unzureichend“

In der Pressemitteilung heißt es weiter: […]„Seit unserer letzten Bilanz in 2018 hat sich zu wenig getan, um die Energiewende erfolgreich zu gestalten. Das ist ernüchternd. Die Bundesregierung steuert den Transformationsprozess weiterhin unzureichend. Das gefährdet eine sichere und bezahlbare Stromversorgung. Mehr noch: Die Energiewende droht Privathaushalte und Unternehmen finanziell zu überfordern“, bilanziert der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Zuleitung eines Berichts an den Deutschen Bundestag über die Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). „Die Bezahlbarkeit ist noch immer nicht messbar bestimmt; die Versorgungssicherheit lückenhaft erfasst. Ob Bürger und Wirtschaft künftig verlässlich mit Strom versorgt werden, unterliegt Risiken, die die Bundesregierung nicht vollständig im Blick hat. Bedenklich stimmen mich die hohen Strompreise für Privathaushalte und für kleinere und mittlere Unternehmen. Das setzt die Akzeptanz des Generationenprojektes aufs Spiel. Und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Hier besteht Handlungsbedarf: Wir schlagen vor, das System der staatlichen Umlagen und Entgelte grundlegend zu reformieren.“ […]

In der bundesdeutschen Medienlandschaft wird der aktuelle Bericht des Bundesrechnungshofes an die  Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat  zwar erwähnt, eine öffentliche Debatte über die für den Bestand einer hochentwickelten Industriegesellschaft außerordentlich wichtigen Sachverhalte und Problemkreise, kam nicht zustande. Was wahrscheinlich daran liegt, dass die Mängel und Versäumnisse, welche der Bundesrechnungshof ausführlich darlegt, im Politik- und Medienmainstream eher der Argumentation sogenannter Klimaleugner zugeordnet werden.

Im Mittelpunkt der Kritik des Rechnungshofes steht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unter der Leitung von Minister Peter Altmaier. Brandaktuell hat der Minister über 52 Millionen Euro für  das ´Norddeutsche Reallabor` zugeschossen. Im Fokus steht die weitere Erforschung des tertiären Energieträgers „Wasserstoff“. Tertiär wegen der geplanten Herstellung von grünem Wasserstoff mittels regenerativ hergestelltem Strom mit Schwerpunkt Wind- und Solarkraft.

Es ist sicherlich sinnvoll und wichtig, die Forschung in Sachen Wasserstoff, Sektorkopplung usw. zu fördern. Der Gedanke allerdings, dass in der aktuellen Ausbauphase der regenerativen Stromversorgung mittels Wasserstoff ein CO2-Einspareffekt erzielt würde, ist nicht richtig. Jeglicher in Deutschland per Wind- und Solarkraft erzeugte und zwecks Wasserstofferzeugung verwendete Strom steht dem allgemeinen Stromnetz nicht zur Verfügung. Dieser Strom verbessert nicht das Verhältnis (Strom-Mix aktuell 50:50) konventionell – regenerativ erzeugter Strom. Der im Stromnetz faktisch fehlende, regenerativ produzierte Strom muss konventionell, fossil hinzu erzeugt werden, um den Strombedarf insgesamt zu decken. Was zur Folge hat, dass der CO2-Austoß bezogen auf den Strom, der nach der Transformation „Grüner Strom aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen ==> Wasserstoff per Elektrolyse ==> Strom aus Brennstoffzelle“ bis zu vier Mal so hoch ist, als wenn der mittels regenerativer Energieträger erzeugte Strom direkt verwendet worden wäre. 100% Strom ergeben noch der oben kurz beschrieben Transformation 20 bis 30% Strom. Unter dem Strich kein gutes CO2-Geschäft. Nachzulesen im seit mittlerweile über 10 Jahre alten Bosselpapier.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den zur Wasserstofferzeugung regenerativ hergestellten Strom zwecks Verbesserung des Verhältnisses konventionell – regenerativ erzeugter Strom direkt in das allgemeine Stromnetz eingespeist würde. Mit diesem Netz-Strommix könnte der Wasserstoff zu Forschungszwecken hergestellt werden. Ist dann immer noch teuer und wenig effizient. Die Legende vom ´grünen` Wasserstoff, nur weil mit Wind- und Solarstrom hergestellt, aber wäre vom Tisch.

Wobei wir nochmals ausdrücklich betonen möchten, dass die Forschung auch im Bereich „Wasserstoff“ für die Zukunft der Energiewende wichtig ist. In dem Moment, wo die regenerative Stromerzeugung in dem Umfang ausgebaut wurde, dass tatsächlich überschüssiger, wirklich über den Bedarf hinaus gehender regenerativer Strom erzeugt und umgewandelt = in Form von Wasserstoff gespeichert wird, dann geht die Rechnung „grüner Wasserstoff“ auf. Dann kann dieser überschüssige, in Form von Wasserstoff gespeicherte Strom dazu beitragen, dass allfällige Erzeugungslücken geschlossen werden. Wenn die Stromversorgung komplett regenerativ erfolgt, kommt es immer wieder zu Lücken, weil Wind- und PV-Strom nicht kontinuierlich zur Verfügung stehen. Auch dann nicht, wenn die aktuelle installierte Leitung Wind- und Solarkraft zum Beispiel verdreifacht würde, wie die Grafik zeigt:

Die blauen Balken signalisieren, dass der regenerativ erzeugte Strom an diesem Tag im Durchschnitt ausgereicht hätte, um den Bedarf Deutschlands netto zu decken. Die grünen Balken zeigen an, wieviel Strom an diesen Tagen noch zusätzlich zwecks Speicherung in Form zum Beispiel von nun wirklich grünem Wasserstoff zur Verfügung gestanden hätte. Die braungelben Balken signalisieren den zusätzlichen Bedarf an den Tagen, als die Wind- und Photovoltaikstromerzeugung nicht ausgereicht hätte, um den Bedarf Deutschlands zu decken. Die Übersicht oben links belegt, dass an 53 Tagen der analysierten 101 Tage der Wind- und PV-Strom ausgereicht hätte. 38 Terawattstunden (TWh) Strom wären an diesen 53 Tagen zusätzlich erzeugt worden. 20 TWh hätten an den übrigen Tagen gefehlt. Die 38 TWh Stromüberschuss würden nach der oben beschriebenen Transformation um die 10 TWh Strom. Es fehlen 10 TWh, um den Bedarf komplett zu decken. Natürlich ist die Rechnung nur beispielhaft. Aber mit den tatsächlichen Erzeugungswerten. Nicht berücksichtigt wird der Zeitfaktor. So wird im Analysezeitraum Strom vor allem zu Beginn benötigt. Die Überschüsse entstehen aber erst zum Ende des Zeitraums.

Mit einem Simulationstool auf der Seite Stromdaten.info können Sie selbst kalkulieren, wieviel installierte Leistung zusätzlich zur heute verbauten notwendig ist, um mit dem Speichermedium Wasserstoff eine ausgeglichene, komplett regenerative Stromerzeugung darzustellen. Die vorbereitete Simulation 100% regenerative Stromerzeugung mit Wasserstoff als Speichermedium öffnen Sie hier. Um einen Eindruck zu vermitteln, welcher Aufwand getrieben werden muss, um eine sichere 100% regenerative Stromversorgung Deutschlands zu gewährleisten, dieses Schaubild:

Zurück zum Bundesrechnungshof. Der beruft sich in seinem aktuellen Bericht auf § 1 (1) des Energiewirtschaftsgesetzes aus dem Jahr 2005:

Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.

Der Schwerpunkt Versorgungssicherheit und Preisgünstigkeit sind denn auch wesentliche Aspekte des Berichtes. Da heißt es:

Versorgungssicherheit vollständig erfassen und bewerten

Die sichere Versorgung mit Strom hat das BMWi anhand von Indikatoren und Schwellenwerten zu messen und zu bewerten. Sein Monitoring ist aber lückenhaft: Aspekte zur Versorgungszuverlässigkeit und Systemsicherheit wie Netzausbau und Speicher, Netzwartung, Netzstabilität oder Versorgungsausfälle deckt es nicht oder nur unzureichend durch Indikatoren ab.

Zahlreiche andere Aspekte wirken sich erheblich auf die zukünftige Versorgung mit Strom aus. Das Monitoring muss daher auch Szenarien untersuchen, die aktuelle Entwicklungen und bestehende Risiken zuverlässig und realistisch erfassen und abbilden:

  • So hat die Bundesregierung den geplanten Kohleausstieg bislang nicht richtig berücksichtigt. Das hinterlässt eine Kapazitätslücke von bis zu 4,5 Gigawatt– die Leistung von vier großen konventionellen Kraftwerken.
  • Gleichzeitig verursachen die neuen Pläne zur Wasserstoffgewinnung einen erheblichen Strommehrbedarf. Dieser muss gedeckt werden.
  • Außerdem haben der stockende Netzausbau und eingeschränkte grenzüberschreitende Austauschkapazitäten Einfluss auf eine sichere Versorgung.
  • Zudem muss das BMWi für seine Berechnungen auch Jahre mit extremem Klima berücksichtigen, in denen Wind und Sonne erheblich weniger Strom erzeugen.

Trotz dieser Unabwägbarkeiten hat das BMWi in seiner Bewertung kein „Worst-Case“-Szenario untersucht. Ein solcher Stresstest, in dem mehrere Risikofaktoren zusammentreffen, ist aber notwendig – für eine realistische Erfassung und Bewertung der Versorgungssicherheit, für eine belastbare Risikoanalyse.

„Das BMWi beugt diesen realen Gefahren für eine sichere Stromversorgung nicht wirksam vor,“ sagte Scheller. „Es muss sein Monitoring dringend vervollständigen.“

Die Tatsache z. B., dass ab Januar 2023 kein Strom mehr aus Kernkraftwerken zur Deckung des deutschen Strombedarf zur Verfügung stehen wird, ist kein Thema. Weder in der Öffentlichkeit noch im BMWi  oder bei den Instituten, die sich die Energiewende auf die Fahnen geschrieben haben. So meint ein Mitarbeiter eines dieser Institute* auf Nachfrage, woher der fehlende Strom denn kommen soll: […] auch wir sehen das Problem, dass der derzeitige Ausbau Erneuerbarer nicht ausreicht, um die ausscheidenden Kapazitäten vollständig zu ersetzen. Ob dadurch wirklich mehr Kohle eingesetzt wird, hängt natürlich stark vom CO2-Preis ab. Derzeit würde eher Erdgas in unseren Nachbarländern zum Zuge kommen. In der CO2-Bilanz zwar besser, aber sicherlich nicht die beste Alternative. Aus diesem Grund setzen wir uns vor allen Dingen für den zügigen Ausbau Erneuerbarer ein.

Es sind noch gut eineinhalb Jahre, bis es so weit ist. Es werden gut 70 TWh Strom im Jahr 2023 fehlen.  Allein, um die Nennleistung der wegfallenden Kernkraftwerke zu ersetzen, sind 1.644 Windkraftanlagen der 5-MW-Klasse nötig. Da diese großzügig gerechnet ein Drittel der Nennleistung Strom liefern, ist diese Zahl zu verdreifachen. Was bedeutet, dass allein um die wegfallende Strommenge im Durchschnitt und durchaus nicht passgenau zu ernten, 4.932 Windkraftwerke bis Ende 2022 gebaut werden müssten.

Bleibt der Import von Strom von unseren europäischen Nachbarn. Oder: Die Versorgung des größten Industrielandes Europas mit Strom aus dem benachbarten Ausland. Wenn er denn vorhanden ist. Wenn es lange dunkel, kalt und nicht besonders windträchtig ist, dann benötigt jeder seinen Strom zum größten Teil selbst. Man denke nur an Frankreich, ein Land, in dem die Menschen mit Strom heizen. Die Lage verschärft sich, umso mehr verlässlich und sicher Strom produzierende Kraftwerke auch im Ausland abgeschaltet werden.

Um einen Eindruck zu geben, wie sich das Abschalten der Kernkraftwerke in Deutschland auswirkt, klicken Sie bitte hier. Sie können jetzt die Stromversorgung 2021 bis zum 11.4.2021 beliebig ´gestalten`. Schalten Sie zunächst einfach die Kernkraft ab. Die sich auftuende Lücke zum Bedarf muss geschlossen werden. Der Nettoimport (Rot) ist in den vergangenen Jahre bereits massiv angestiegen. Der Schwerpunkt liegt im Sommer. Da importiert Deutschland lieber Strom als ihn selbst zu erzeugen. Man glaubt, dass sei günstig.

Womit der zweite vom Bundesrechnungshof bemängelte Aspekt in den Vordergrund rückt:

Bezahlbarkeit messbar festlegen und umfassende Preisreform vorantreiben

Das BMWi hat nach wie vor nicht bestimmt, was es unter einer preisgünstigen und effizienten Versorgung mit Elektrizität versteht. Bis zu welchem Niveau gilt Strom als preisgünstig, als „bezahlbar“? Mit dem derzeitigen System der staatlich geregelten Preisbestandteile werden die ohnehin hohen Strompreise weiter ansteigen. Dies überfordert viele private Endverbraucher finanziell, mindert die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und lässt die Akzeptanz für die Energiewende schwinden.

Zahlreiche Faktoren beeinflussen die Entwicklung der Strompreise: u. a. die Nachfrage nach Strom, der weitere Ausbau erneuerbarer Energien, der Netzausbau und die CO2‑Bepreisung. Die staatlich geregelten Preisbestandteile mit Umlagen, Steuern und Netzentgelten machen bereits 75 % der Strompreise aus und tragen daher wesentlich zu dem hohen Preisniveau bei, vor allem durch die EEG-Umlage. Als Konsequenz liegen die Preise für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland europaweit an der Spitze. Dieser Trend wird sich weiter verstärken: Wasserstoffstrategie und Einbeziehung von Verkehr (z. B. Förderung der Elektromobilität) und Wärme (wie der Ersatz von Öl und Gasheizungen durch „klimafreundliche Anlagen“ oder „erneuerbare Wärme“) in die Energiewende generieren zusätzliche Nachfrage nach Strom. Auch die Kosten für den weiteren Netzausbau und den Ausbau erneuerbarer Energien werden auf den Strompreis noch aufgeschlagen. Beides treibt den Strompreis absehbar weiter in die Höhe.

Deshalb gilt es, dass System der staatlich geregelten Preisbestandteile grundlegend zu reformieren. Das BMWi muss prüfen, wie es eine umfassende Preisreform vorantreiben kann, um die Letztverbraucher künftig zumutbar finanziell zu belasten. Dazu muss es endlich bestimmen, was es unter einer preisgünstigen und effizienten Stromversorgung versteht. Anhand von Indikatoren hat es festzulegen, bis zu welchem Preis Strom als preisgünstig gilt.

„Unsere Prüfungsergebnisse zeigen deutlich: Mit Blick auf die gesetzlichen Ziele einer sicheren und preisgünstigen Versorgung mit Strom steuert das BMWi die Energiewende weiterhin unzureichend.“ sagte Scheller. „Das gefährdet den Erfolg der an sich notwendigen Energiewende.“

Um das Problem der Preise zu veranschaulichen, wird von uns beispielhaft die Stromerzeugung – differenziert nach konventionell und regenerativ -vom 29.3.2021 bis 11.4. 2021 analysiert.

Quelle

Die weißen Lücken zwischen der Stromerzeugung (grüne Fläche = regenerativ, blaue Fläche = konventionell erzeugter Strom) und dem Strombedarf (lila Linie) wird regelmäßig mit Importstrom geschlossen. Liegt die blaue Fläche über der Bedarfslinie wird der überschüssige Strom exportiert. Es ist immer der Strom-Mix, der exportiert wird. Gleichwohl erhalten die Erzeuger des regenerativen Stroms regelmäßig den Strompreis, der ihnen per Gesetz (EEG) zusteht. Es ist ihnen vollkommen gleich, zu welchen Preisen (hellblaue Linie) der Strom an der Börse gehandelt wird. Es sei denn, der Börsen-Preis läge über dem zugesagten EEG-Preis. Dann fällt der höhere Preis an. In jedem Fall ein gutes Geschäft für die Besitzer von Windkraft- und Photovoltaikanlagen.

Bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass bei starker regenerativer Stromerzeugung, z. B. über die Mittagszeit ab und zu sehr viel Strom im Markt ist. Dann sinken die Preise massiv und gehen zum Teil in den negativen Bereich. Da muss noch Geld mitgegeben werden, damit das Ausland den Strom abnimmt. Dieser Sachverhalt kommt besonders dann zum Tragen, wenn die regenerative Erzeugung nahe an die Bedarfsline reicht. Konventionell müssen aus Gründen der Netzstabilität immer mindestens 20 GW ins Stromnetz eingespeist werden. Wenn, wie am Ostermontag 6.4.2021, der Bedarf gering ist, Windkraft- und PV-Strom-Erzeugung aber sehr stark sind, fallen negative Strompreise. Per Saldo sieht das Ergebnis (29.3.2021 bis 11.4.2021 plus rechts 1.1.2021 bis 11.4.2021) Im-, Export so aus:

Da wundert es kaum, dass der Bundesrechnungshof in Sachen Preisgünstigkeit das BMWi anmahnt, mehr zu tun, damit insbesondere der private Stromkunde nicht über Gebühr belastet wird. Ob das gelingen kann, sei dahingestellt. Die physikalischen als auch die marktwirtschaftlichen Gegebenheiten sind wie sie sind. Die Steuerung der Energiewende durch Subventionen macht eine preisgünstige Stromversorgung fast unmöglich. Würde sich regenerative Stromversorgung ohne Subventionen rechnen, bräuchte es diese nicht. Nun sind sie aber da, weil notwendig, um ein höheres Ziel, den Klimaschutz zu erreichen. Da ist es für Unternehmen besonders wichtig, mit einem Gesamtkonzept zumindest den eigenen CO2-Fußabdruck so zu minimieren, dass ein positiver Effekt auf das Klima erzielt wird. Die enexion-group hat die richtigen Konzepte und Vorgehensweisen. Sprechen Sie uns an.

*Name des Instituts und des Mitarbeiters sind enexion bekannt. Der Mitarbeiter möchte nicht genannt werden.

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