CT-Interview: Auswirkungen des Brennstoff-Emissionshandels-Gesetzes

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13.05.2020 Eigentlich soll der nationale CO2-Preis vor allem die Sektoren Verkehr und Wärme betreffen. Aber auch industrielle Betreiber von Anlagen, die bisher nicht in das europäische Emissionshandels-System (EU-ETF) einbezogen sind, werden mit dem Brennstoff-Emissionshandels-Gesetz (BEHG) ab 2021 stark belastet. Und selbst auf Betreiber von EU-ETF-Anlagen könnten neue Hürden zukommen. Björn Vortisch und Tim Warnecke vom Energiedienstleister Enexion erläutern im CT-Gespräch die Hintergründe.

CT: Klären Sie uns auf: Worum genau geht es eigentlich beim Brennstoff-Emissionshandels-Gesetz? Björn Vortisch: Das BEHG ist sozusagen die erste Maßnahme des Klimapakets der Bundesregierung. Es bedeutet nichts anderes als einen Alleingang Deutschlands, nämlich eine nationale CO2-Steuer, die dann einen Einstieg bilden soll in eine Art nationalen Emissionshandel, der parallel zum ja schon laufenden und funktionierenden europäischen System steht. Für diese nationale CO2-Steuer wurden Festpreise festgelegt: 2021 steigen wir mit 25 Euro/t ein – und das steigt dann, wenn es denn nicht zwischendurch noch angepasst wird, bis 2025 auf 55 Euro/t. Für 2026 gibt es dann einen Korridor zwischen 55 und 65 Euro/t.

Tim Warnecke: Es wird immer nur von Wärme und Verkehr als betroffenen Sektoren gesprochen, dabei betrifft es auch viele in der Industrie – gerade kleine und mittlere Unternehmen. Die konkreten Zahlen machen einem so manche Absurdität dieses Gesetzes bewusst: Die CO2-Preise bedeuten, dass am 1. Januar 2021 Gasmengen, die nicht dem europäischen Emissionshandel unterliegen, quasi über Nacht um ca. 40 % teurer werden – bezogen auf aktuelle Großhandelspreise für Jahreslieferkontrakte für 2021. 2025 sind wir dann schon bei einer Steigerung um 90 % zu den jetzigen Marktpreisen. Also ein sehr großer Einschnitt für energieintensive Unternehmen. Hinzu kommt: Im bereits bestehenden europäischen Emissionshandel werden 70 % der Industrieemissionen erfasst, nämlich 1.870 Anlagen in Europa. Im neuen nationalen Emissionshandel werden hingegen 50.000 Industrieunternehmen erfasst, die aber nur 30 % der Emissionen ausmachen. Nimmt man hinzu, dass auch zum Beispiel Einzelhändler Grillkohle verkaufen, wird deutlich, was da an neuer Bürokratie auf uns zurollt.

CT: Das heißt aber für die Unternehmen, die bereits am europäischen Emissionshandels-System teilnehmen, ändert sich nichts?

Björn Vortisch: Es sind zwei Ausnahmen vorgesehen. Zum einen soll eine Doppelbelastung vermieden werden: Blockheizkraftwerke, KWK-Anlagen und sämtliche Verbrennungsanlagen, die bereits dem europäischen Emissionshandel unterliegen, sollen dann von der neuen Steuer wieder entlastet werden. Es ist jedoch noch nicht klar, ob diese Entlastung im Voraus oder erst im Nachgang per Rückerstattung erfolgt. Letzteres würde dann auch zu Belastungen für eigentlich nicht betroffene Unternehmen im Hinblick auf deren Liquidität führen. Daneben wird es auch eine Härtefall-Regel geben. Deren Hürden sind aber so absurd hoch, dass sie auch die allermeisten energieintensiven Unternehmen nicht erreichen – anders als das etwa beim EEG oder beim europäischen Emissionshandel der Fall ist.

Tim Warnecke: Anders als in diesen Fällen ist die Härtefall-Regelung im neuen Brennstoff-Emissionshandelssystem praktisch unerreichbar. Das dürfte weniger als 1 % der 50.000 Unternehmen betreffen

CT: Eine Reihe von Industrieunternehmen wird also nun zusätzlich belastet werden?

Björn Vortisch: Ja, das BEHG betrifft zum Beispiel auch alle KWK-Anlagen, die nicht Teil des europäischen Emissionshandels sind. Also typischerweise mit einer Wärmeleistung von unter 20 MW thermisch. Auch für die wird Gas eben deutlich teurer, und der Business-Case verschlechtert sich massiv. Wir sehen hier einen erheblichen Zielkonflikt. Denn industrielle KWK-Anlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Emissionsminderung und zur Netzstabilisierung. Gerade, wenn sie die Kohle-Stromerzeugung ersetzen.

Tim Warnecke: Für typische KWK-Anlagen bedeutet das, dass jede erzeugte MWh Strom am Ende ungefähr 25 Euro teurer wird. Das sind in Relation zu den aktuellen OTC-Großhandelspreisen mehr als 60 % Preisaufschlag. Hier ist dringend eine Korrektur erforderlich. Der Gesetzgeber hat offensichtlich nicht erkannt, dass er dadurch Ziele konterkariert, die er sich selbst gesetzt hat.

Björn Vortisch: Es wird daneben auch chemische Unternehmen geben, die zwar etwa beim Strom Ausnahmeregelungen nutzen können, aber beim Gas vom BEHG nicht entlastet werden. Das ist zumindest unsere Erwartung auf Grundlage der Regelungen, wie sie aktuell bekannt sind. Das bedeutet für diese Unternehmen also einen Anstieg der Gaskosten ab 2021 von mindestens 25 %, teilweise deutlich mehr. Das mag im Vergleich zu anderen Belastungen – etwa wenn man von der EEG-Umlage voll betroffen ist – eher gering sein. Man darf aber nicht vergessen, dass Gas genau deswegen zum Einsatz kommt, weil es im Vergleich zum Strom immer deutlich günstiger war und ist. Außerdem kann man etwa in chemischen Mitteltemperatur-Prozessen ja nicht einfach von Gas auf Strom wechseln, da solche Prozesse mit Strom überhaupt nicht effizient betrieben werden können.

CT: Wie erklären Sie sich solche Regelungen, die Sie als Missstände identifiziert haben?

Björn Vortisch: Aus unserer Sicht wollte der Gesetzgeber hier angesichts des gesellschaftlichen Klimas und der politischen Gemengelage so schnell wie möglich Maßnahmen und Handlungsfähigkeit demonstrieren. Die entsprechende Abteilung hatte überhaupt nur rund drei Wochen Zeit, das Gesetz zu schreiben. Und in noch viel kürzerer Zeit, nämlich in lediglich ungefähr einem Tag, hatten die Betroffenen Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen – zu einem Gesetzesentwurf von ungefähr 50 Seiten. Dieses Zustandekommen des BEHG sehen wir diplomatisch ausgedrückt als sehr interessant an, es wurde sozusagen mit heißer Nadel gestrickt. Und das, obwohl es sehr stark in die Kosten- und Eigentumsstruktur von Industrieunternehmen eingreift. Ein weiteres Problem ist, dass das Gesetz noch relativ unkonkret ist. Es zieht viele – wahrscheinlich in diesem Jahr noch bis zu 15 – einzelne und konkretisierende Verordnungen nach sich. Dabei hätte man bei einem solchen Eingriff eigentlich gerne früher Planungssicherheit – besonders, wenn man in einem Standortwettbewerb steht.

CT: Welche Auswirkungen erwarten Sie sich von dem Gesetz?

Björn Vortisch: Ich halte es für einen ganz großen Fehler in einem Land, in dem wir schon bei den Stromkosten in der Wettbewerbsfähigkeit weit hinter anderen Standorten liegen, jetzt auch noch die Gaskosten einseitig zu verteuern. Aber egal, wie man dazu steht: Das Mindeste wäre, das Ganze wenigstens planungssicher zu gestalten und sicherzustellen, dass keine Abwanderung in Länder mit geringeren Umweltstandards stattfindet. Es ist schon sehr schwierig, einem amerikanischen oder europäischen Investor zu erklären, was das EEG auf der Stromseite macht. Und jetzt müssen wir, wenn beispielsweise ein kalifornischer und ein deutscher Standort konkurrieren, dazu auch noch erläutern, welche Planungsrisiken und mögliche Mehrkosten den deutschen Standort einseitig belasten. Das ist schlichtweg investitionsfeindlich und hilft so auch nicht der Umwelt. Die Politik darf das Thema internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht vergessen. Außerdem sollte in Deutschland insgesamt für mehr Planungssicherheit gesorgt werden – und nicht wie in diesem Fall wieder durch vorschnelle Maßnahmen für weniger. Oder anders gesagt: Das „risk of changing law“ ist im sowieso schon wenig wettbewerbsfähigen Energiekomplex für Investitionen in Deutschland weiter vergrößert worden.

Zu dem Interview:

https://www.chemietechnik.de/ct-interview-auswirkungen-des-brennstoff-emissionshandels-gesetzes/